Zusätzliche Verbraucherinformation gemäß § 10 a VAG

 

Angaben über die Auswirkung steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung und Hinweise auf Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter

 

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland zählt zu den besten auf der ganzen Welt. Eine gute medizinische Versorgung hat natürlich - wie alle anderen wünschenswerten Güter und Dienstleistungen - ihren Preis, der in der privaten Krankenversicherung (PKV) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterschiedlich bestimmt wird.

Die PKV kalkuliert risikogerechte Beiträge. Im Gegensatz zur GKV, die einen vom Einkommen abhängigen Beitrag nach dem Umlageverfahren erhebt, bestimmen sich die Beiträge in der PKV nach einem strengen versicherungsmathematischen Kalkulationsprinzip. Dieses ist später näher erläutert.

Das folgende Schaubild verdeutlicht, daß der nach dem Umlageverfahren in der GKV erhobene Beitrag in der Vergangenheit stärker gestiegen ist als der risikogerecht kalkulierte Beitrag zu einer privaten Vollversicherung.

 

 

Bei dem PKV-Beitrag handelt es sich jeweils um den Neuzugangsbeitrag eines 28-jährigen Mannes. Es ist ein Vollversicherungsschutz zugrunde gelegt, der als Versicherungsleistungen die Erstattung von Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung ohne Selbstbeteiligung, Zahnersatz und Krankenhausbehandlung (Ein- und Zweibettzimmer mit Wahlleistungen) sowie ein Krankentagegeld von zuletzt 150,-- DM umfaßt, das jeweils entsprechend angepaßt wurde. Dieser Versicherungsschutz ist also wesentlich umfangreicher als in der GKV!

Verglichen werden diese Beiträge mit den jeweiligen durchschnittlichen Höchstbeiträgen eines Arbeitnehmers in der GKV, ohne daß dabei die mehrfachen Leistungseinschränkungen in der GKV berücksichtigt sind.

In Zahlen stellt sich dieser Vergleich wie folgt dar:

 

Jahr '82 '83 '84 '85 '86 '87 '88 '89 '90 '91 '92 '93 '94 '95 '96 '97
Beitrag GKV 423,- 443,- 445,- 478,- 512,- 539,- 581,- 590,- 591,- 595,- 648,- 724,- 752,- 772,- 804,- 818,-
Beitrag PKV 265,- 273,- 284,- 264,- 267,- 267,- 267,- 274,- 274,- 292,- 312,- 341,- 392,- 392,- 444,- 476,-

 

 Beitragsberechnung

 

In der PKV richten sich die Beiträge nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und Geschlecht. Dementsprechend werden die Beiträge so kalkuliert, daß der abgezinste Wert der zu erwartenden Versicherungsleistungen und der abgezinste Wert der zu erwartenden Beiträge gleich sind. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, daß Versicherte in Gruppen gleicher Risiken gleiche Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Dadurch wird bei sonst unveränderten Verhältnissen auch erreicht, daß die Beiträge trotz des mit zunehmendem Alter allgemein steigenden Krankheitsrisikos für die gesamte Versicherungsdauer gleich bleiben. Denn aus einem Teil der anfangs gezahlten Beiträge wird für die Versicherten-Gruppe eine Alterungsrückstellung gebildet, aus der dann der Teil der Versicherungsleistungen entnommen wird, der mit fortschreitendem Alter die Beiträge übersteigt.

 

Um die dauernde Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen sicherzustellen, werden alle Annahmen zu den erwarteten Versicherungsleistungen aufgrund statistischer Erfahrungen vorsichtig und unter Einrechnung von Sicherheiten getroffen. Nun hat sich aber gezeigt, daß trotz aller Vorsicht Entwicklungen eintreten, die nicht im voraus kalkulierbar sind:

- Aufgrund gestiegenen Gesundheitsbewußtseins und der ständig wachsenden Ansprüche an unser Gesundheitswesen werden ärztliche Leistungen noch häufiger in Anspruch genommen.

- Neuartige und aufwendige Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sind häufig besonders kostenintensiv.

- Deutliche Steigerungen der Krankenhausbudgets und -pflegesätze führen - wie in den letzten Jahren zu überdurchschnittlich angestiegenen Pflegekosten im Krankenhaus.

- Die höhere Lebenserwartung, die auch aus der verbesserten gesundheitlichen Versorgung resultiert, geht einher mit einer längeren und intensiveren medizinischen Betreuung.

- Auch die Entwicklung der Löhne, Gehälter und Preise trägt zu einem Anwachsen der Heilbehandlungskosten bei.

Unter solchen Umständen müssen vom Versicherer mehr Leistungen, als ursprünglich und aufgrund der statistischen Erfahrungen angenommen, erbracht werden. Seitens des Versicherers besteht die Verpflichtung, den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz auch bei steigenden Heilbehandlungs- oder Pflegekosten und häufigerer Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen in voller Höhe für die gesamte Versicherungsdauer zu erbringen. Daher ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung der Beiträge an das gestiegene Kostenniveau unvermeidlich. Aufgrund der für die Zukunft zu erwartenden höheren Leistungen, die auch in der Alterungsrückstellung zu berücksichtigen sind, wird dann die Anpassung der Beiträge vorgenommen.

 

 

Beitragsentwicklung

 

Änderungen der Risikolage oder auch die inflationäre Teuerung lassen sich nicht im voraus kalkulieren. Daher können über die künftige Beitragsentwicklung auch keine seriösen Prognosen abgegeben werden. Wie sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben, ist weiter vorne beispielhaft dargestellt.

 

 

Beitragsbegrenzung

 

Bei einer Beitragsanpassung in der PKV erhöht sich der bisherige Beitrag um einen Mehrbeitrag, dessen Höhe sich nach dem erreichten Alter des Versicherten richtet. Daher wirken sich Beitragserhöhungen in besonderem Maße bei älteren Versicherten aus. Zur Begrenzung von Beitragserhöhungen entnimmt die PKV seit vielen Jahren Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Außerdem werden der Alterungsrückstellung zusätzliche Beträge nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) jährlich gutgeschrieben. Dieser Teil der Alterungsrückstellung wird im Rentenalter zur Beitragsermäßigung bzw. zur Vermeidung oder zur Begrenzung von Beitragserhöhungen im Alter verwendet.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einem Beitrags-Vorsorge-Programm (BVP) einen zusätzlichen Beitrag für eine Lebensversicherung aufzuwenden, aus deren Versicherungsleistungen die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter ermäßigt werden können.

 

Schließlich wird seit 1. Juli 1994 den mindestens 10 Jahre privat Krankenversicherten ab Vollendung des 65. Lebensjahres ein Standardtarif geboten, der - bei entsprechend reduzierten Leistungen - den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigt.

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