Veränderungen des Leistungsumfanges in der GKV seit 1982
1982
Anstatt 80 % Erstattung der Gesamtkosten für Zahnersatz: für Zahnarzthonorare, aber nur noch 60% für Material- und Laborkosten.
Erhöhung der Rezeptgebühr auf 1,--DM
Leistung für Brille nur noch alle 3 Jahre
Bei normaler Entbindung max. 6 Tage KH-Leistung
Rentner: beitragsfreier KV-Schutz
1983
Erhöhung der Rezeptgebühr auf 2,--DM
Zuzahlung 5,--DM/Tag bei KH-Aufenthalt für max. 14 Tage
Rentner: Einführung des KV-Beitrages für Rentner in Höhe von 1 % des Rentenzahlbetrages
1984
Beitragspflicht in Höhe von 11,5% des Tagegeldbezuges an die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Rentner: Erhöhung des KV-Beitrages für Rentner auf 3,5% des Rentenzahlbetrages
1989
Gesundheits-Strukturgesetz - Erhöhung der Rezeptgebühr auf 3,--DM
Eigenbeteiligung bei Heilmittel (Massagen, Fango, Krankengymnastik)
für Brillengestelle nur noch 20,-DM; Erstattung nur noch bei Sehschärfenänderung von mind. 0,5 Diopt.
Kontaktlinsen nur ab 8 Diopt. Sehschwäche
20,- DM SB bei Fahrten zur med. Versorgung
Erstattung bei Zahnersatz nur noch max. 60% für Material und Zahnersatzkosten, wenn regelmäßige Vorsorge,
sonst nur 50% Erstattung
Zuzahlung 10,-DM bei KH-Aufenthalt pro Tag
Behandlung im nächst erreichbaren Vertragskrankenhaus, sonst Mehrkosten zu Lasten des Mitgliedes
Kürzung des Sterbegeldes für Mitglieder auf 2.100 DM, für Familienmitglieder auf 1.050 DM.
Wer erst nach dem 01.01. 1 989 in die GKV eintritt, erhält kein Sterbegeld mehr
1993
Erhöhung der Rezeptgebühr nach Packungsgröße Nl = kleine = 3 DM, N2 = mittlere = 5 DM u. N3 = große = 7 DM. Keine Erstattung mehr von "Bagatellarzneimitteln"
Zahnersatz: keine Leistung mehr bei Brücken mit mehr als 4 Zähnen je Kiefer, bzw. mehr als 3 Zähnen im Seitenzahnbereich. Erhöhung der Zuzahlung auf 12 DM pro Tag bei KH-Aufenthalt, für max. 14 Tage
Erhöhung der Beitragspflicht zur gesetzt. RV u. Anlage-Vers. 1. H. von 13,35% des Krankengeldes (Pflegevers. Ab 01.01.1995)
1997
Erhöhung der Rezeptgebühr nach Packungsgröße auf 9 DM, 11 DM bzw. 13 DM
Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten auf 25.-DM
Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Heilmitteln (Bäder, Mass. Krankengym.) auf 15%
Brillengestell: Zuschuß von 20.-- DM entfällt
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, z. B. Rückenschule, werden gestrichen
Krankengeld: 70% vom Bruttolohn, max. 90% vom Nettolohn
Kuren: alle 4 Jahre drei Wochen, Zuzahlung 25.-- DM pro Tag
Zahnersatz: Versicherte, die nach dem 31.12.1978 geboren wurden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahnersatz.
Zahnersatz: Nur noch Festzuschüsse.
Einlagen/Band.: Einführung einer Selbstbeteiligung von 20%
Krankenhaus: Erhöhung der Hinzuzahlung für die ersten 14 Tage auf 17.-DM
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1999 Service Büro Wenzel
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