Veränderungen des Leistungsumfanges in der GKV seit 1982

1982

Anstatt 80 % Erstattung der Gesamtkosten für Zahnersatz: für Zahnarzthonorare, aber nur noch 60% für Material- und Laborkosten.

Erhöhung der Rezeptgebühr auf 1,--DM

Leistung für Brille nur noch alle 3 Jahre

Bei normaler Entbindung max. 6 Tage KH-Leistung

Rentner: beitragsfreier KV-Schutz

 

1983

Erhöhung der Rezeptgebühr auf 2,--DM

Zuzahlung 5,--DM/Tag bei KH-Aufenthalt für max. 14 Tage

Rentner: Einführung des KV-Beitrages für Rentner in Höhe von 1 % des Rentenzahlbetrages

1984

Beitragspflicht in Höhe von 11,5% des Tagegeldbezuges an die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Rentner: Erhöhung des KV-Beitrages für Rentner auf 3,5% des Rentenzahlbetrages

 

1989

Gesundheits-Strukturgesetz - Erhöhung der Rezeptgebühr auf 3,--DM

Eigenbeteiligung bei Heilmittel (Massagen, Fango, Krankengymnastik)

für Brillengestelle nur noch 20,-DM; Erstattung nur noch bei Sehschärfenänderung von mind. 0,5 Diopt.

Kontaktlinsen nur ab 8 Diopt. Sehschwäche

20,- DM SB bei Fahrten zur med. Versorgung

Erstattung bei Zahnersatz nur noch max. 60% für Material und Zahnersatzkosten, wenn regelmäßige Vorsorge,

sonst nur 50% Erstattung

Zuzahlung 10,-DM bei KH-Aufenthalt pro Tag

Behandlung im nächst erreichbaren Vertragskrankenhaus, sonst Mehrkosten zu Lasten des Mitgliedes

Kürzung des Sterbegeldes für Mitglieder auf 2.100 DM, für Familienmitglieder auf 1.050 DM.

Wer erst nach dem 01.01. 1 989 in die GKV eintritt, erhält kein Sterbegeld mehr

1993

Erhöhung der Rezeptgebühr nach Packungsgröße Nl = kleine = 3 DM, N2 = mittlere = 5 DM u. N3 = große = 7 DM. Keine Erstattung mehr von "Bagatellarzneimitteln"

Zahnersatz: keine Leistung mehr bei Brücken mit mehr als 4 Zähnen je Kiefer, bzw. mehr als 3 Zähnen im Seitenzahnbereich. Erhöhung der Zuzahlung auf 12 DM pro Tag bei KH-Aufenthalt, für max. 14 Tage

Erhöhung der Beitragspflicht zur gesetzt. RV u. Anlage-Vers. 1. H. von 13,35% des Krankengeldes (Pflegevers. Ab 01.01.1995)

1997

Erhöhung der Rezeptgebühr nach Packungsgröße auf 9 DM, 11 DM bzw. 13 DM

Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten auf 25.-DM

Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Heilmitteln (Bäder, Mass. Krankengym.) auf 15%

Brillengestell: Zuschuß von 20.-- DM entfällt

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, z. B. Rückenschule, werden gestrichen

Krankengeld: 70% vom Bruttolohn, max. 90% vom Nettolohn

Kuren: alle 4 Jahre drei Wochen, Zuzahlung 25.-- DM pro Tag

Zahnersatz: Versicherte, die nach dem 31.12.1978 geboren wurden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahnersatz.

Zahnersatz: Nur noch Festzuschüsse.

Einlagen/Band.: Einführung einer Selbstbeteiligung von 20%

Krankenhaus: Erhöhung der Hinzuzahlung für die ersten 14 Tage auf 17.-DM

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